Unsere Erdgasprodukte sind ganz einfach mit Bioerdgas kombinierbar. Mit der Beimischung von Bioerdgas lassen sich die Vorschriften aus dem EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Baden-Württemberg) und EEWärmeG (Erneuerbare- Energien-Wärme-Gesetz für die ganze Bundesrepublik Deutschland) bequem erfüllen. Oft sind die Mehrkosten für Bioerdgas deutlich geringer als die Investitionskosten in andere Maßnahmen wie z. B. eine Solaranlage zur Brauchwassererwärmung.

Die Vorteile von Bioerdgas auf einen Blick:

Bioerdgas wird aus Biomasse (Gülle, Mist oder organische Abfälle) gewonnen und nach einer entsprechenden Aufbereitung ins Erdgasnetz eingespeist. Bei der Verbrennung von Bioerdgas wird nur so viel CO₂ freigesetzt, wie während des Wachstums der Pflanzen aus der Atmosphäre aufgenommen wurde. Dadurch ist die Nutzung von Bioerdgas klimaneutral und wirkt der globalen Erderwärmung entgegen.

Das EWärmeG (Erneuerbare Wärmegesetz) des Landes Baden-Württemberg schreibt vor, dass Sie nach einem Heizanlagenaustausch in Bestandsgebäuden 15 % der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Für Neubauten fordert das Bundesgesetz EEWärmeG (Erneuerbare Energien Wärmegesetz) ebenfalls den Einsatz erneuerbarer Energien (z. B. 30 % Bioerdgas in Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen). Mit der flexiblen Beimischung von Bioerdgas können diese Vorgaben sehr bequem erfüllt werden.

 

Die Erzeugung von Bioerdgas erfolgt aus heimischen, nachwachsenden Rohstoffen oder Resten und Abfällen. Der steigende Anteil an Bioerdgas spart somit Erdgasimporte ein und erhöht gleichzeitig die Versorgungssicherheit. Außerdem werden durch die regionale Bioerdgaserzeugung aufwendige Energietransporte vermieden.

Die Beimischung von Bioerdgas beantragen Sie beim Abschluss eines Erdgaslieferungsvertrages mit Ihren Stadtwerken in Trossingen. Sie brauchen sich nicht um die Beschaffung des Bioerdgases zu kümmern, dies übernehmen Ihre Stadtwerke für Sie. Das Bioerdgas kommt einfach durch Ihre bisherige Leitung ins Haus. Auf Ihrer Jahresendabrechnung wird lediglich der gewählte Prozentsatz des gesamten Gasverbrauches zum jeweiligen Bioerdgaspreis abgerechnet. Diese Abrechnung dient auch als Nachweis für die Erfüllung der Verpflichtung aus dem EWärmeG und EEWärmeG. Mit festen Vertragslaufzeiten und einer Preisgarantie für ein Jahr sind Sie bei Ihren Stadtwerken immer auf der sicheren Seite.

Die oben genannten Vorgaben aus dem EWärmeG oder EEWärmeG können auch durch Investitionsmaßnahmen wie beispielsweise die Installation einer Solaranlage (für Brauchwassererwärmung evtl. mit Heizungsunterstützung) oder einer sehr guten Gebäudedämmung erfüllt werden. Die unten stehende Vergleichsrechnung zeigt jedoch, dass die Mehrkosten für Bioerdgas im Vergleich zu den Investitionskosten einer solchen Maßnahme deutlich geringer sind. Anders ausgedrückt: Sie können 50 Jahre Bioerdgas beimischen, bis sich die Investition in eine Solaranlage amortisiert hat.

Beispielrechnung:

  Solaranlage Bioerdgas
Investitionskosten 6.000 € 0 €
Mehrkosten für Bioerdgas pro Jahr 0 € 121,20 €
Finanzierungskosten pro Jahr 600 € 0 €
Mehrkosten pro Monat gesamt 50 € 10,10 €

Parameter:

  • 10 % Beimischung von Bioerdgas bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh = 2.000 kWh Bioerdgas
  • Solaranlage für einen 4-Personen-Haushalt
  • Abschreibung der Solaranlage über 10 Jahre
  • Die oben stehende Rechnung ist als Beispielrechnung zu verstehen. Die Beträge können entsprechend den individuellen Gegebenheiten variieren.

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Natascha Straub
Telefon 07425 9402-82  
Fax 07425 9402-89 

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